Die Arbeitgeber bestimmter Branchen sind verpflichtet, Sofortmeldungen zu erstatten. Sie melden den Tag des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme. Mit diesen Meldungen soll die Möglichkeit eingegrenzt werden, ein Beschäftigungsverhältnis so zu fingieren, als ob es erst am Überprüfungstag aufgenommen worden sei. Die Sofortmeldung ist ein weiteres Instrument zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Folgende Branchen sind betroffen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, und Fleischwirtschaft.
Sofortmeldung.