Vielen Dank für die erfolgreiche Übersendung Ihrer Personal- und Abrechnungsdaten.

Wir freuen uns auf eine angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mit Wirkung vom 01.07.2023 benötigen wir für den Kinderzuschlag in der Pflegeversicherung Angaben zu ihren Kindern.

Sofern keine Kinder bitte “keine Kinder” senden.

 

Kinderverwaltung

Hast Du keine Kinder, beläuft sich dein Beitrag seit 1. Juli 2023 auf 4 Prozent deines monatlichen Bruttolohns. Diesen Beitrag teilst Du Dir mit deinem Arbeitgeber. Dein Anteil beträgt 2,3 Prozent deines Bruttoeikommens - 1,7 Prozent plus den allein zu tragenden Kinderlosenzuschlag in Hälfte von 0,6 Prozent).

Für Eltern mit einem Kind beträgt der Beitrag seit Juli 2023 insgesamt 3,4 Prozent. Sie müssen davon 1,7 Prozent zahlen, die andere Hälfte zahlt bei Angestellten der Arbeitgeber. Eltern mit mehreren Kindern zahlen schrittweise weniger.

Nachname

Vorname

Geburtsdatum

Kind 1.

Kind 2.

Kind 3.

Kind 4.

Kind 5.

Kind 6.

Kind 7.

Kind 8.

Kind 9.

Kind 10.

Um deine Daten zu bearbeiten, benötigen wir einige Angaben zu deiner Person. Natürlich behandeln wir alle Daten streng vertraulich entsprechend unseren Datenschutzbestimmungen und AGB. Mit der Erfassung deiner personenbezogenen Daten willigst du in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung gem. § 28 BDSG ein.

Seit dem 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft  (https://dsgvo-gesetz.de/).

Ich stimme der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner persönlichen Daten zu! *

Kind

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